Reisekredit
Laut Statistiken kennen sehr
viele Bürger diese Situation. Der Jahresurlaub steht vor der
Tür, und man
möchte nun endlich mal die Urlaubsreise buchen. Aber der
Arbeitgeber
hat das Urlaubsgeld (falls
es das überhaupt noch gibt) noch immer nicht
überwiesen.
In
der schönsten Zeit des Jahres denken viele Bürger
über
einen
"kurzfristig" finanzierten Reisekredit nach. Selbst die
Reiseveranstalter bieten zum Teil eine Finanzierung des Jahresurlaubes
an. Dadurch wird selbst Geringverdienern die Möglichkeit
gegeben, die schönste Zeit des Jahres mit einem
Urlaub "fern der Heimat"
zu geniessen.
Hier
sind sicherlich auch die Online- Banken der richtige Ansprechpartner.
Zu beachten sei aber auf jeden Fall, dass die Laufzeit des Darlehens
nicht in die gleiche Zeit des kommenden Jahres hinein reicht, denn dann
steht man mit Sicherheit vor noch grösseren
Problemen.
Restschuldversicherung
Die
Restschuldversicherung sichert einen Kreditnehmer bei Eintritt
eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Erwerbs- oder
Arbeitsunfähigkeit) dahingehend ab, dass eventuell
verbleibende Restschulden Versicherungstechnisch abgedeckt sind.
Oftmals
denkt man bei Abschluss eines Darlehensvertrages nicht
über die möglichen Risiken nach, und sehr oft sind
die
Versicherungsprämien gerade bei Konsumentenkrediten
völlig überteuert. Dennoch sollte man gerade bei
längerfristigen Darlehen verstärkt über eine
Absicherung nachdenken.
Schufa
Die
Schufa
Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)
ist ein Unternehmen, dass alleine von der Kreditwirtschaft getragen
wird. Sinn
und Zweck der Schufa ist es, die Vertragspartner (unter anderem Banken)
vor
Zahlungsausfällen der Verbraucher so gut es möglich
ist zu
schützen.
Sie
ermittelt Daten von Verbrauchern hinsichtlich der Zahlungsmoral.
Aber auch Banken und andere Vertragspartner der Schufa (z.B.
Versandhäuser) liefern Daten ihrer Kunden an die
Schufa-Datenbank. Hat ein Verbraucher einen Kredit genau nach
Vertrag getilgt, so werden die von ihm gespeicherten Daten nach drei
Jahren gelöscht. Jeder Bundesbürger
hat das Recht, die von ihm gespeicherten Daten einzusehen.
(Bundesdatenschutzgesetz)
Diese
Einsicht kann einmal im Jahr beantragt werden.
|