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Reisekredit

Laut Statistiken kennen sehr viele Bürger diese Situation. Der Jahresurlaub steht vor der Tür, und man möchte nun endlich mal die Urlaubsreise buchen. Aber der Arbeitgeber hat das Urlaubsgeld (falls es das überhaupt noch gibt) noch immer nicht überwiesen.

In der schönsten Zeit des Jahres denken viele Bürger über einen "kurzfristig" finanzierten Reisekredit nach. Selbst die Reiseveranstalter bieten zum Teil eine Finanzierung des Jahresurlaubes an. Dadurch wird selbst Geringverdienern die Möglichkeit gegeben, die schönste Zeit des Jahres mit einem Urlaub "fern der Heimat"  zu geniessen.

Hier sind sicherlich auch die Online- Banken der richtige Ansprechpartner. Zu beachten sei aber auf jeden Fall, dass die Laufzeit des Darlehens nicht in die gleiche Zeit des kommenden Jahres hinein reicht, denn dann steht man mit Sicherheit vor noch grösseren Problemen. 


Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung sichert einen Kreditnehmer bei Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit) dahingehend ab, dass eventuell verbleibende Restschulden Versicherungstechnisch abgedeckt sind.

Oftmals denkt man bei Abschluss eines Darlehensvertrages nicht über die möglichen Risiken nach, und sehr oft sind die Versicherungsprämien gerade bei Konsumentenkrediten völlig überteuert. Dennoch sollte man gerade bei längerfristigen Darlehen verstärkt über eine Absicherung nachdenken.



Schufa

Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein Unternehmen, dass alleine von der Kreditwirtschaft getragen wird. Sinn und Zweck der Schufa ist es, die Vertragspartner (unter anderem Banken) vor Zahlungsausfällen der Verbraucher so gut es möglich ist zu schützen.

Sie ermittelt Daten von Verbrauchern hinsichtlich der Zahlungsmoral. Aber auch Banken und andere Vertragspartner der Schufa (z.B. Versandhäuser) liefern Daten ihrer Kunden an die Schufa-Datenbank. Hat ein Verbraucher einen Kredit genau nach Vertrag getilgt, so werden die von ihm gespeicherten Daten nach drei Jahren gelöscht. Jeder Bundesbürger hat das Recht, die von ihm gespeicherten Daten einzusehen. (Bundesdatenschutzgesetz)
Diese Einsicht kann einmal im Jahr beantragt werden.
 
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