Privat-Insolvenz
Die so
genannte
Privatinsolvenz bezeichnet man als absolute
Zahlungsunfähigkeit eines
Verbrauchers. Die Fähigkeit, laufende Ausgaben oder
Verbindlichkeiten zu decken, ist nicht mehr sichergestellt.
In
diesem Fall wird eine Privatinsolvenz beantragt. Diese
Privatinsolvenz läuft in der Bundesrepublik- Deutschland exakt
sechs
Jahre. Innerhalb dieser Zeit darf der insolvente Verbraucher (in) auf
keinen Fall
neuen Verbindlichkeiten eingehen. Denn jeder innerhalb dieser Zeit
erwirtschaftete Zugewinn oberhalb der Pfändungsgrenze
geht direkt an die Gläubiger. In vielen Fällen kann
die Einleitung einer Privatinsolvenz durchaus Sinn machen.
Ratenkredit
Ein
Ratenkredit (auch
Konsumentenkredit oder Anschaffungsdarlehen) ist ein Darlehen, welches
in konstanten monatlichen Raten zurückgezahlt wird. In den
meissten Fällen werden lediglich Lohn- und
Gehaltsabrechnungen als
Sicherheit verlangt. Allerdings sollte der Kreditnehmer eine
weisse Weste hinsichtlich der Schufa haben. Kleinste
Versäumnisse von Ratenzahlungen in der Vergangenheit
können Probleme verursachen.
Reicht
die Bonität des Kreditnehmers nicht aus, kann
auch
eine Bürgschaft von den Kreditinstituten als Sicherheit
gefordert
werden. Auch Ratenkredite ohne Bonitätsprüfung werden
von
manchen Kreditinstituten, oder Kreditvermittlern bis zu einer gewissen
Summe vergeben.
Refinanzierung
Die
Refinanzierung wird in Bankenkreisen praktisch
als Wiederbeschaffung
finanzieller Mittel bezeichnet. Die Refinanzierung ist also der
Unternehmenszweck eines Kreditinstitutes, zur weiteren Vergabe von
Krediten. Allerdings schreibt das Kreditwesengesetz zwingend vor, dass
hier ein
gewisser Anteil an Eigenkapital des Kreditinstitutes entgegen gebracht
werden muss. |