Nachfinanzierung
Nach dem Kauf oder Bau einer
Immobilie kann es zum Beispiel dazu kommen, dass die Kosten im
Vorfeld von dem jeweiligen Darlehensnehmer weit unterschätzt
wurden.
Eine
zu knappe Kalkulation (etwa eines Bauvorhabens)
führt
viel zu oft dazu, dass eine Nachfinanzierung unausweichlich erscheint,
und beantragt werden
muss. Aber: Ist die "Beleihungsgrenze" des
Schuldners erreicht, wird eine solche Nachfinanzierung nicht immer
von den Banken genehmigt. Deshalb empfiehlt es sich, bei der
Kalkulation etwaige "Zwischenfälle" hinsichtlich der Kosten
grosszügig
mit einzubeziehen.
Netto-
Darlehensbetrag
Der
Nettodarlehensbetrag ist der Geldbetrag, den der Bankkunde zur
Verfügung gestellt bekommt. (Auszahlungsbetrag)
Nominalzins
Als
Nominalzins bezeichnet man den Zins, den Kreditnehmer jährlich
auf
das
aufgenommene Darlehen zahlen müssen. Die monatliche Abzahlung
errechnet sich aus der vereinbarten Tilgung, und dem Nominalzins.
Die
Pflichten eines Kreditgebers sind es unter Anderem, den Effektivzins
zusätzlich anzugeben, der zusammen mit dem Nominalzins auch
die
Vermittlungs- und Bearbeitungs- Gebühren enthält.
Darüber hinaus kann es aber zu Zusatzkosten kommen (z.B.
Kosten für
Teilauszahlungs- Beträge), die bei der Nennung
des Effektivzinses nicht mit berücksichtigt werden.
Preisangaben-
Verordnung
Die
Vorschrift dieser
Verordnung besagt, dass bei Vergabe von Krediten durch den
Darlehensgeber die komplette jährliche finanzielle Belastung
in
der jeweiligen Währung angegeben werden muss. (PangV)
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