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Nachfinanzierung

Nach dem Kauf oder Bau einer Immobilie kann es zum Beispiel dazu kommen, dass die Kosten im Vorfeld von dem jeweiligen Darlehensnehmer weit unterschätzt wurden.

Eine zu knappe Kalkulation (etwa eines Bauvorhabens) führt viel zu oft dazu, dass eine Nachfinanzierung unausweichlich erscheint, und beantragt werden muss. Aber: Ist die "Beleihungsgrenze" des Schuldners erreicht, wird eine solche Nachfinanzierung nicht immer von den Banken genehmigt. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Kalkulation etwaige "Zwischenfälle" hinsichtlich der Kosten grosszügig mit einzubeziehen.

Netto- Darlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist der Geldbetrag, den der Bankkunde zur Verfügung gestellt bekommt. (Auszahlungsbetrag)


Nominalzins

Als Nominalzins bezeichnet man den Zins, den Kreditnehmer jährlich auf das aufgenommene Darlehen zahlen müssen. Die monatliche Abzahlung errechnet sich aus der vereinbarten Tilgung, und dem Nominalzins.

Die Pflichten eines Kreditgebers sind es unter Anderem, den Effektivzins zusätzlich anzugeben, der zusammen mit dem Nominalzins auch die Vermittlungs- und Bearbeitungs- Gebühren enthält. Darüber hinaus kann es aber zu Zusatzkosten kommen (z.B. Kosten für Teilauszahlungs- Beträge), die bei der Nennung des Effektivzinses nicht mit berücksichtigt werden.


Preisangaben- Verordnung

Die Vorschrift dieser Verordnung besagt, dass bei Vergabe von Krediten durch den Darlehensgeber die komplette jährliche finanzielle Belastung in der jeweiligen Währung angegeben werden muss. (PangV)
 
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