Effektivzins
Der
effektive jährliche Zinssatz
betitelt die Kosten von Darlehen, bezogen auf die jährlichen
und
nominalen Zinssätze von Darlehen. Dieser effektive Zinssatz
wird immer in Prozent der tatsächlichen (100 % igen)
Auszahlung angegeben.
Der
Effektivzins wird vom so genannten "Nominalzinssatz"
bestimmt. Der Nominal-Zinssatz beschreibt den "Auszahlungskurs",
die "Tilgung",
sowie die "Festschreibungsdauer"
der Zinsen. Bei Inanspruchnahme von Krediten beantragt von Verbrauchern
ist es gesetzlich geregelt, dass die Angabe des "Jahreszinzsatzes"
im Inhalt eines jeden Vertrages zwingend genannt werden muss.
Eigenkapital
Als
Eigenkapital werden
zum Beispiel in der Immobilienfinanzierung eigene finanzielle Mittel
bezeichnet, die dem Kreditnehmer bereits vor Inanspruchnahme eines
Darlehens zur Verfügfung standen. Hierzu gelten zum Beispiel:
Bargeld, Festgeld, Wertpapiere, Spar- oder Bausparguthaben, sowie
bereits angeschaffter als auch geerbter Grundbesitz.
Festzins
Der
Festzins ist ein
bestimmter Zinssatz, der für einen vorher bestimmten Zeitraum
festgelegt wird. Diese Vereinbarung darf während der gesamten
Laufzeit nicht verändert werden. Dieser Festzins bietet eine
sichere Geldanlage, um dem eventuellen Risiko von
Zinsänderungen
aus dem Wege zu gehen.
|