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Effektivzins

Der effektive jährliche Zinssatz betitelt die Kosten von Darlehen, bezogen auf die jährlichen und nominalen Zinssätze von Darlehen. Dieser effektive Zinssatz wird immer in Prozent der tatsächlichen (100 % igen) Auszahlung angegeben.

Der Effektivzins wird vom so genannten "Nominalzinssatz" bestimmt. Der Nominal-Zinssatz beschreibt den "Auszahlungskurs", die "Tilgung", sowie die "Festschreibungsdauer" der Zinsen. Bei Inanspruchnahme von Krediten beantragt von Verbrauchern ist es gesetzlich geregelt, dass die Angabe des "Jahreszinzsatzes" im Inhalt eines jeden Vertrages zwingend genannt werden muss.

Eigenkapital

Als Eigenkapital werden zum Beispiel in der Immobilienfinanzierung eigene finanzielle Mittel bezeichnet, die dem Kreditnehmer bereits vor Inanspruchnahme eines Darlehens zur Verfügfung standen. Hierzu gelten zum Beispiel: Bargeld, Festgeld, Wertpapiere, Spar- oder Bausparguthaben, sowie bereits angeschaffter als auch geerbter Grundbesitz.

Festzins

Der Festzins ist ein bestimmter Zinssatz, der für einen vorher bestimmten Zeitraum festgelegt wird. Diese Vereinbarung darf während der gesamten Laufzeit nicht verändert werden. Dieser Festzins bietet eine sichere Geldanlage, um dem eventuellen Risiko von Zinsänderungen aus dem Wege zu gehen.
 
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