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Verbraucherkreditgesetz

Bereits im Jahre 1991 wurde das Verbraucherkreditgesetz verabschiedet. Der Sinn dieses Gesetzes ist die gesetzliche Regelung zwischen Konsumenten und Kreditgebern, klare Vertragsbedingungen vor Abschluss eines Kreditvertrages transparent offenlegen zu müssen. Bestandteile des Verbraucherkreditgesetzes sind wichtige Vertragsangaben wie:

1:   Die Art und Weise der Tilgung des Darlehens

2:   Die Offenlegung sämtlicher Nebenkosten und eventueller Versicherungen

3:   Genaue wichtige Angaben über das Widerrufsrecht

4:   Der Effektivzins

Mittlerweile wurde das Verbraucherkreditgesetz aufgelöst. Es ist aber weiterhin rechtskräftig, und seit dem Jahr 2002 fester Bestandteil des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB §§ 491 - 98)

Verbraucherkreditrichtlinie

Am 11. Juni 2010 trat das neue Gesetz zur Umsetzung der neuen EU- Verbraucherkredit- Richtlinie in Kraft. Das neue Gesetz dient auch zur Harmonisierung des europäischen Verbraucherkreditmarktes.

Dieses neue Gesetz soll für den Verbraucher eine Grundlage schaffen, um europaweit Verbraucherkredite abschließen zu können. Dabei steht die Gewährleistung der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Kreditanbieter im Vordergrund.

Die Änderungen im deutschen Recht betreffen u.a. die Werbung für Kreditverträge: Werbung für den Abschluss eines Kreditvertrages mit Nennung von Zinssätzen oder die Darlehenskosten betreffenden Zahlenangaben muss ab dem 11.06.2010 zwingend bestimmte Mindestangaben sowie ein repräsentatives Kredit-Beispiel enthalten.

Sobald eine Finanzierung preislich beworben wird, d.h. eine Kreditrate oder ein Zinssatz genannt ist, müssen Mindestangaben und ein repräsentatives Beispiel in „klarer, verständlicher und auffallender Form“ integriert werden.

Vorfälligkeitsentschädigung

Beispiel: Bei Abschluss eines Kreditvertrages wurden von beiden Parteien (Kreditnehmer und Kreditgeber) transparente Verträge abgeschlossen. Diese beinhalten unter Anderem die Zinsen, und die Vertragslaufzeit des Darlehens.

Möchte der Kreditnehmer diesen vereinbarten Vertrag vorzeitig kündigen, so hat er dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Diese begründet sich darin, dass der Kreditgeber die bereitgestellten finanziellen Mittel selbst über die gesamte Laufzeit refinanziert hat. (siehe Refinanzierung)

Der Kreditgeber kann aber gegenüber seinen "Geldgebern" diese finanziellen Mittel nicht vorzeitig tilgen. Als finanziellen Ausgleich des ihm entgangenen Zugewinnes kann er nun vom Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht räumt jedem Kreditnehmer ein, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss eines Kreditvertrages von diesem zurückzutreten. Ausnahmen sind z.B. in der Baufinanzierung aufwendig grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher wird im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 355) geregelt.

 
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